Lagedaten. Grundstücksdaten, Bodenrichtwerte und Risiken auf einen Blick

Wem gehört dieses Flurstück?

Diese Angabe ist nicht öffentlich. Auskunft erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Hier entsteht das Anschreiben dafür — abgeschickt wird es von Ihnen.

Was Sie wissen sollten, bevor Sie schreiben

Einen Grund anzukreuzen genügt nicht. Tragend ist, was Sie in eigenen Worten schildern: worum es konkret geht, welche Rolle Sie darin haben und wozu Sie die Angabe brauchen. Allgemeine Neugier, Marktbeobachtung oder der Wunsch nach einer Adresse sind kein berechtigtes Interesse. Ob eines vorliegt, entscheidet die Behörde — nicht dieser Assistent und nicht wir.

An welche Stelle der Antrag geht

An die Katasterbehörde, in deren Bezirk das Flurstück liegt — in den meisten Ländern beim Kreis oder der kreisfreien Stadt, in einigen zentral beim Landesamt. Welche das ist, tragen Sie unten selbst ein.

Warum wir die Anschrift nicht eintragen: Es gibt rund 400 dieser Behörden, und es gibt keinen offenen Datensatz dazu — wir haben danach gesucht. Eine geratene Anschrift wäre hier schlechter als keine: Der Brief trägt Ihren Namen, Ihre Adresse und die Schilderung Ihres Anliegens.

Was wir stattdessen tun: Wählen Sie unten Ihr Bundesland — dann nennen wir Ihnen die amtliche Stelle dieses Landes. Von dort führt der Weg zur örtlich zuständigen Behörde, und diese Auskunft pflegt das Land selbst.

Alle sechzehn Anlaufstellen auf einen Blick

Ihre Angaben

Kommen Sie aus der Flurstückssuche, sind die Angaben zum Grundstück schon eingetragen. Alles Übrige füllen Sie aus; der Entwurf entsteht darunter und ändert sich mit jeder Eingabe.

Amtliche Originalwerte der Bundesländer — unverändert, mit Quelle, Stichtag und Abrufnachweis. Lagedaten ist ein privater Dienst und keine Behörde. Rechtliche Hinweise

Häufige Fragen

Kann ich online sehen, wem ein Grundstück gehört?
Nein, und das ist kein Mangel dieser Website: Eigentümerangaben sind weder im Grundbuch noch im Liegenschaftskataster öffentlich. Auskunft erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt — beim Grundbuch nach § 12 GBO, beim Kataster nach dem Vermessungsgesetz des jeweiligen Landes.
Was ist ein berechtigtes Interesse?
Ein konkreter, nachvollziehbarer Sachverhalt, für den Sie die Angabe brauchen — etwa ein ernsthaftes Kaufinteresse, ein Grenzstreit, ein Erbfall oder eine zu vollstreckende Forderung. Allgemeine Neugier, Marktbeobachtung oder der Wunsch nach einer Adresse genügen nicht. Ob es anerkannt wird, entscheidet allein die Behörde.
Reicht es, einen Grund anzukreuzen?
Nein. Der Anlass ordnet die Anfrage nur ein; tragend ist die Darlegung des Sachverhalts in eigenen Worten. Ein Antrag, der nur eine Kategorie nennt, wird regelmäßig abgelehnt — deshalb verlangt dieser Assistent dort einen ausformulierten Text.
An wen muss ich mich wenden?
An die Katasterbehörde, in deren Bezirk das Flurstück liegt — in den meisten Ländern beim Kreis oder der kreisfreien Stadt, in einigen zentral beim Landesamt. Welche Stelle das ist, tragen Sie selbst ein: Wir führen keine Liste der rund 400 Behörden und raten eine Anschrift nicht — ein Brief mit Ihrem Namen und Ihrem Anliegen soll nicht bei der falschen Stelle landen.
Grundbuchamt oder Katasteramt?
Beide führen Eigentümerangaben, und beide verlangen ein berechtigtes Interesse. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht führt die Rechtslage (Eigentum, Lasten, Hypotheken); das Katasteramt führt die Flurstücke und übernimmt die Eigentümerangabe aus dem Grundbuch. Für die bloße Frage „wem gehört dieses Flurstück“ ist das Katasteramt meist der kürzere Weg.
Was kostet die Auskunft?
Das richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Landes und wird von der Behörde festgesetzt. Wir nennen hier bewusst keinen Betrag — eine Zahl, die wir nicht belegen können, wäre eine Behauptung. Der Entwurf bittet deshalb um Mitteilung der anfallenden Gebühren.
Sendet dieses Formular etwas an Sie?
Nein. Der Entwurf entsteht in Ihrem Browser; auf unseren Servern entsteht dabei kein Datensatz. Sie drucken ihn, übernehmen ihn in Ihr E-Mail-Programm oder kopieren den Text — abgeschickt wird er ausschließlich von Ihnen.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Assistent formuliert einen Antrag nach einem festen Muster und prüft weder Ihren Anspruch noch Ihre Aussichten. Lagedaten ist ein privater Dienst und keine Behörde.

Weiterführende Seiten