Bodenrichtwerte nach Bundesland
Bodenrichtwerte werden von den amtlichen Gutachterausschüssen der Länder ermittelt (§ 196 BauGB) und über die Geodienste der Länder veröffentlicht. Diese Dienste sind technisch sehr unterschiedlich ausgestattet: Manche liefern die Zonenfläche, andere nur den Wert am Adresspunkt; manche halten Jahrgänge bis 2008 vor, andere nur den aktuellen Stand. Je Land steht unten, was tatsächlich verfügbar ist — vor der Abfrage, nicht danach.
Angebunden sind zwölf Länder. Vier weitere fehlen aus rechtlichen Gründen; sie stehen weiter unten mit dem Grund und einem Verweis auf das jeweilige amtliche Portal.
Was jedes Land liefert
Zonenfläche — liefert der Dienst den Umriss der Bodenrichtwertzone, oder nur den Wert am Adresspunkt? Flurstück — ist das amtliche Liegenschaftskataster (ALKIS) angebunden, sodass die amtliche Grundstücksfläche und daraus ein rechnerischer Bodenwert verfügbar sind? Historie — ist eine Abfrage zu einem vergangenen Stichtag möglich? Zeitreihe — zusätzlich mit Zonenfläche je Stichtag, sodass belegbar ist, dass zwei Stichtage dieselbe Fläche betreffen.
Derzeit nicht enthalten
Vier Länder sind nicht angebunden — nicht aus technischen, sondern aus rechtlichen Gründen. Lizenz geht bei uns vor Technik: Ohne geklärte Nutzungsrechte findet keine Abfrage statt, auch keine interne.
Bayern
Die Lizenzlage ist ungeklärt: Der Metadatensatz der Geodateninfrastruktur nennt CC BY-ND 4.0, die Nutzungsbedingungen des Dienstes selbst sprechen dagegen von „kostenfrei für private Nutzung“, und die Bedingungen des LDBV untersagen die Extraktion ausdrücklich. Solange dieser Widerspruch nicht schriftlich geklärt ist, wird Bayern nicht abgefragt — auch nicht intern.
Baden-Württemberg
Die Einbindung des amtlichen Dienstes ist untersagt beziehungsweise kostenpflichtig. Es findet keine Abfrage statt.
Schleswig-Holstein
Die Einbindung des amtlichen Dienstes ist untersagt beziehungsweise kostenpflichtig. Es findet keine Abfrage statt.
Saarland
Die Einbindung des amtlichen Dienstes ist untersagt beziehungsweise kostenpflichtig. Es findet keine Abfrage statt.
Bundesweiter Einstieg der Gutachterausschüsse: BORIS-D.