Bodenrichtwerte Rheinland-Pfalz
Adresse in Rheinland-Pfalz eingeben und den unveränderten amtlichen Bodenrichtwert erhalten — mit Stichtag, Zonennummer und Quellenvermerk.
Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten für alle angegebenen Zeilen abrufen.
Ohne Angabe gilt je Land der aktuellste amtliche Stichtag. Historie verfügbar für: wird geladen …. Für andere Länder wird der Stichtag nicht stillschweigend ignoriert — die Abfrage sagt es Ihnen.
Gefundene Flurstücke
Amtliche Originalwerte der Bundesländer — unverändert, mit Quelle, Stichtag und Abrufnachweis. Lagedaten ist ein privater Dienst und keine Behörde. Rechtliche Hinweise
Datenquelle und zuständige Stelle
Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz werden von den amtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt. Sie leiten den Wert aus der Kaufpreissammlung ab, beschließen ihn zum Stichtag und veröffentlichen ihn (§ 196 BauGB). Lagedaten fragt den Geodienst des Landes direkt ab und gibt den Wert unverändert weiter — ohne eigene Modellierung, ohne Interpolation, ohne Rundung.
Technisch läuft die Abfrage über einen Web Map Service (WMS) mit Objektabfrage, bereitgestellt als „VBORIS RLP Basisdienst (geldleistungsfrei)“, im Koordinatenbezug EPSG:25832. Ein WMS ist auf Kartenbilder ausgelegt. Die Sachdaten kommen als Text zurück, eine Geometrie nur dann, wenn der Anbieter sie ausdrücklich mitliefert.
Amtliches Portal des Landes: Bodenrichtwerte Rheinland-Pfalz (maps.rlp.de) — dort erteilt die zuständige Stelle auch rechtsverbindliche Auskünfte.
Gibt es ein „BORIS Rheinland-Pfalz“?
Nein — Rheinland-Pfalz betreibt kein Portal dieses Namens. „BORIS“ steht für Bodenrichtwertinformationssystem und ist in mehreren Ländern der Name des amtlichen Portals, aber nicht in allen. In Rheinland-Pfalz heißt die zuständige Veröffentlichung Bodenrichtwerte Rheinland-Pfalz (maps.rlp.de). Die Bodenrichtwerte selbst sind dieselben amtlichen Werte desselben Gutachterausschusses.
Amtliches Portal: Bodenrichtwerte Rheinland-Pfalz (maps.rlp.de) · Was BORIS bundesweit bedeutet
Stichtag und Aktualisierungsrhythmus
Verfügbar ist der jeweils aktive Jahrgang (derzeit 2026). Ältere Jahrgänge beantwortet der Dienst mit HTTP 403 — das ist eine Zugangs- oder Lizenzschranke, kein Beleg dafür, dass die Daten fehlen. Wir probieren dort nicht weiter, sondern klären erst die Lizenz.
Bundesweit gilt: § 196 BauGB verlangte bis zum Baulandmobilisierungsgesetz eine Ermittlung zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres, seit dem 23. Juni 2021 zu Beginn. Deshalb tragen ältere Stichtage die Form „31.12.“ und neuere die Form „01.01.“ — das sind zwei aufeinanderfolgende Rechtslagen und damit verschiedene Ermittlungszeitpunkte, keine zwei Schreibweisen desselben Datums. Wir legen sie nicht zusammen und rechnen sie nicht um.
Verfügbare Daten
Der Bodenrichtwert selbst wird für Rheinland-Pfalz immer geliefert: Wert, Stichtag, Zonennummer und die Angaben zur Nutzung.
Eine Zonenfläche liefert der Dienst nicht. Auf der Karte erscheint deshalb der Adresspunkt, nicht die Zone. Das ist eine Eigenschaft des amtlichen Dienstes.
Nutzungsart und Entwicklungszustand kommen nur als amtlicher Schlüssel. Wir geben ihn unverändert aus und kennzeichnen ihn als Schlüssel, statt ihn zu deuten.
Das amtliche Flurstück aus ALKIS ist angebunden: Kennzeichen, amtliche Fläche und Lagebezeichnung. Daraus lässt sich der rechnerische Bodenwert bilden — amtliche Fläche mal amtlicher Bodenrichtwert. Dieser Bodenwert ist ausdrücklich nicht amtlich, er ist unsere Rechnung aus zwei amtlichen Größen und trägt einen entsprechenden Hinweis.
Historische Stichtage sind abrufbar, allerdings ohne Zonenfläche. Eine stichtagsgenaue Einzelauskunft — etwa zum 1. Januar 2022 für die Grundsteuer — ist damit möglich, eine belegbare Zeitreihe nicht.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Basisdienst statt Premiumdienst
Rheinland-Pfalz betreibt neben dem geldleistungsfreien Basisdienst einen kostenpflichtigen Premiumdienst. Wir fragen ausschließlich den Basisdienst ab. Er liefert den Bodenrichtwert am Adresspunkt, aber keinen Zonenumriss.
HTTP 403 ist kein „gibt es nicht“
Ältere Jahrgänge liegen hinter einer eigenen Adresse und antworten mit HTTP 403. Das ist eine Zugangs- oder Lizenzschranke, kein Beleg für fehlende Daten. Wir behandeln das als ungeklärte Lizenzfrage und probieren nicht weiter — Lizenz geht bei uns vor Technik.
Lizenz und Quellenvermerk
- Namensnennung
- (c) GeoBasis-DE / LVermGeoRP
- Lizenz
- dl-de/by-2-0
- Änderungshinweis
- Schema normalisiert, Werte unverändert
Diese Lizenz verlangt die Namensnennung, und bei einer Bearbeitung der Struktur zusätzlich einen Änderungshinweis. Beides steht deshalb an jedem Wert, in jeder API-Antwort und in jedem Export — nicht nur hier im Fußbereich.
Der Änderungshinweis bezieht sich allein auf die Struktur: Wir vereinheitlichen Feldnamen und Aufbau der zwölf Landesdienste, damit sie vergleichbar werden. Die Werte selbst bleiben unverändert — keine Rundung, keine Umrechnung, keine Interpolation.
Wie belastbar diese Angaben sind
Was auf dieser Seite über Stichtage und Abdeckung steht, stammt aus echten Abrufen gegen den Dienst des Landes — nicht aus dessen Selbstbeschreibung. Die Prüfung erfolgte allerdings an einem Referenzpunkt je Land. Zonenzuschnitte folgen häufig Gemarkungsgrenzen, und in mehreren Ländern gilt der Stichtag je Gutachterausschussgebiet: An einer anderen Adresse können deshalb andere Jahrgänge vorliegen. Eine landesweite Aussage über jeden einzelnen Stichtag wäre daraus nicht zu belegen — und wird hier deshalb nicht getroffen.
Welche Stichtage wir für Rheinland-Pfalz führen
Am Referenzpunkt von Rheinland-Pfalz sind 2008, 2010, 2012, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 und 2026 belegt. Geprüft wurde dort ein Punkt — ob jeder dieser Stichtage landesweit vorliegt, ist damit nicht gesagt.
Maschinenlesbar unter /api/v1/abdeckung.
Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
Beim Kauf eines Grundstücks in Rheinland-Pfalz fällt Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % des Kaufpreises an, seit dem 01.03.2012.
„Die Grunderwerbsteuer beträgt in Rheinland-Pfalz seit 1. März 2012 fünf Prozent von der Gegenleistung (Kaufpreis).“
Rechtsgrundlage: Landesgesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Rheinland-Pfalz). Quelle ansehen
Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der Kaufnebenkosten; dazu kommen Notar und Grundbuch. Kaufnebenkosten berechnen
Wohin Sie sich in Rheinland-Pfalz wenden können
Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Flurstücksnachweise und Fragen zu Grenzen ist die örtliche Katasterbehörde zuständig. In Rheinland-Pfalz sind das 8 Stellen — alle aus OpenStreetMap, nicht aus einem amtlichen Verzeichnis.
8 Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz anzeigen
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Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe
Ostdeutsche Straße 28 · 55232 Alzey — aus OpenStreetMap, bitte vor einer Anfrage prüfen
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Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel
Im Viertheil 24 · 54470 Bernkastel-Kues · Tel. +49 6531 5017 0 · vermka-wem@vermkv.rlp.de — aus OpenStreetMap, bitte vor einer Anfrage prüfen
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Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe
Schneewiesenstraße 24 · 55765 Birkenfeld · Tel. +49 6731 494-0 — aus OpenStreetMap, bitte vor einer Anfrage prüfen
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Katasteramt Kusel-Landstuhl
Bahnhofstraße 59 · 66869 Kusel — aus OpenStreetMap, bitte vor einer Anfrage prüfen
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Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4 · 76829 Landau in der Pfalz · Tel. +49 6341 1490 — aus OpenStreetMap, bitte vor einer Anfrage prüfen
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Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Exterstraße 4 · 67433 Neustadt an der Weinstraße · Tel. +49 6341 1490 — aus OpenStreetMap, bitte vor einer Anfrage prüfen
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Vermessungs- und Katasteramt
Nastätter Straße 33 · 56346 Sankt Goarshausen — aus OpenStreetMap, bitte vor einer Anfrage prüfen
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Vermessungs- und Katasteramt
Jahnstraße 5 · 56457 Westerburg · Tel. +49 2663 9165-0 — aus OpenStreetMap, bitte vor einer Anfrage prüfen
Stand der Liste: 2026-09-12. Wer einen Eigentümer ermitteln möchte, findet unter Eigentümeranfrage eine Anleitung samt Formulierungshilfe.
Bodenrichtwerte in anderen Bundesländern
Zwölf Länder mit amtlicher Anbindung — die Datenlage unterscheidet sich je Land erheblich. Zur Übersicht aller Bundesländer.