Lagedaten. Grundstücksdaten, Bodenrichtwerte und Risiken auf einen Blick

Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern

Adresse in Mecklenburg-Vorpommern eingeben und den unveränderten amtlichen Bodenrichtwert erhalten — mit Stichtag, Zonennummer und Quellenvermerk.

Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten für alle angegebenen Zeilen abrufen.

Ohne Angabe gilt je Land der aktuellste amtliche Stichtag. Historie verfügbar für: wird geladen …. Für andere Länder wird der Stichtag nicht stillschweigend ignoriert — die Abfrage sagt es Ihnen.

Gefundene Flurstücke

Amtliche Originalwerte der Bundesländer — unverändert, mit Quelle, Stichtag und Abrufnachweis. Lagedaten ist ein privater Dienst und keine Behörde. Rechtliche Hinweise

Beispiele in Mecklenburg-Vorpommern:Wismarsche Straße 144, Schwerin

Datenquelle und zuständige Stelle

Bodenrichtwerte für Mecklenburg-Vorpommern werden von den amtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt. Sie leiten den Wert aus der Kaufpreissammlung ab, beschließen ihn zum Stichtag und veröffentlichen ihn (§ 196 BauGB). Lagedaten fragt den Geodienst des Landes direkt ab und gibt den Wert unverändert weiter — ohne eigene Modellierung, ohne Interpolation, ohne Rundung.

Technisch läuft die Abfrage über einen Web Feature Service (WFS), bereitgestellt als „LAiV BORIS.MV WFS“, im Koordinatenbezug EPSG:25833. Ein WFS gibt die Daten als einzelne Objekte heraus, einschließlich Geometrie, sofern der Anbieter sie führt.

Amtliches Portal des Landes: GeoPortal Mecklenburg-Vorpommern — dort erteilt die zuständige Stelle auch rechtsverbindliche Auskünfte.

Gibt es ein „BORIS Mecklenburg-Vorpommern“?

Nein — Mecklenburg-Vorpommern betreibt kein Portal dieses Namens. „BORIS“ steht für Bodenrichtwertinformationssystem und ist in mehreren Ländern der Name des amtlichen Portals, aber nicht in allen. In Mecklenburg-Vorpommern heißt die zuständige Veröffentlichung GeoPortal Mecklenburg-Vorpommern. Die Bodenrichtwerte selbst sind dieselben amtlichen Werte desselben Gutachterausschusses.

Amtliches Portal: GeoPortal Mecklenburg-Vorpommern · Was BORIS bundesweit bedeutet

Stichtag und Aktualisierungsrhythmus

Der Stichtag ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht landesweit einheitlich, sondern gilt je Gutachterausschussgebiet. Er wird deshalb an jedem einzelnen Treffer ausgelesen und nicht über ein Landesjahr gesetzt. Mehrere Stichtage im Land sind hier also nicht automatisch Historie.

Bundesweit gilt: § 196 BauGB verlangte bis zum Baulandmobilisierungsgesetz eine Ermittlung zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres, seit dem 23. Juni 2021 zu Beginn. Deshalb tragen ältere Stichtage die Form „31.12.“ und neuere die Form „01.01.“ — das sind zwei aufeinanderfolgende Rechtslagen und damit verschiedene Ermittlungszeitpunkte, keine zwei Schreibweisen desselben Datums. Wir legen sie nicht zusammen und rechnen sie nicht um.

Verfügbare Daten

Der Bodenrichtwert selbst wird für Mecklenburg-Vorpommern immer geliefert: Wert, Stichtag, Zonennummer und die Angaben zur Nutzung.

Der Dienst liefert zusätzlich die Fläche der Bodenrichtwertzone — sie wird auf der Karte dargestellt. Wichtig: Das ist die Zone, nicht Ihr Grundstück.

Nutzungsart und Entwicklungszustand liegen teils im Klartext vor, teils nur als amtlicher Schlüssel. Schlüssel werden als solche gekennzeichnet und nicht gedeutet.

Das amtliche Flurstück aus ALKIS ist angebunden: Kennzeichen, amtliche Fläche und Lagebezeichnung. Daraus lässt sich der rechnerische Bodenwert bilden — amtliche Fläche mal amtlicher Bodenrichtwert. Dieser Bodenwert ist ausdrücklich nicht amtlich, er ist unsere Rechnung aus zwei amtlichen Größen und trägt einen entsprechenden Hinweis.

Eine Abfrage zu einem vergangenen Stichtag ist für dieses Land nicht freigegeben. Ein mitgegebener Stichtag wird nicht stillschweigend ignoriert — die Antwort sagt Ihnen, dass es für dieses Land keine Historie gibt.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Acht getrennte Datenbestände nach Nutzungsart

Mecklenburg-Vorpommern hält Wohnbauflächen, gemischte, gewerbliche und Sonderbauflächen, Ackerland, Grünland, Forst und bebaute Flächen im Außenbereich in acht getrennten Beständen. Eine Abfrage muss alle acht abdecken, sonst fehlen an derselben Adresse Werte, ohne dass es auffällt.

Der Server filtert großzügiger, als er soll

Die räumliche Filterung des Dienstes arbeitet über das umschließende Rechteck einer Zone, nicht über ihre tatsächliche Form. Er liefert damit auch Zonen zurück, in denen die abgefragte Adresse gar nicht liegt. Wir prüfen deshalb nach der Antwort punktgenau nach — ohne diesen Schritt würde eine Nachbarzone ausgegeben, als gälte ihr Wert an dieser Adresse.

Stichtag je Gutachterausschuss, Kürzel ohne Klartext

Der Stichtag gilt je Gutachterausschussgebiet und wird an jedem Treffer einzeln gelesen. Die Nutzungskürzel des Dienstes sind zudem nicht gegen die bundesweite amtliche Schlüsselliste geprüft — wir geben sie deshalb unverändert als Schlüssel aus und deuten sie nicht.

Lizenz und Quellenvermerk

Namensnennung
(c) GeoBasis-DE/M-V
Änderungshinweis
Schema normalisiert, Werte unverändert

Diese Lizenz verlangt die Namensnennung, und bei einer Bearbeitung der Struktur zusätzlich einen Änderungshinweis. Beides steht deshalb an jedem Wert, in jeder API-Antwort und in jedem Export — nicht nur hier im Fußbereich.

Der Änderungshinweis bezieht sich allein auf die Struktur: Wir vereinheitlichen Feldnamen und Aufbau der zwölf Landesdienste, damit sie vergleichbar werden. Die Werte selbst bleiben unverändert — keine Rundung, keine Umrechnung, keine Interpolation.

Wie belastbar diese Angaben sind

Was auf dieser Seite über Stichtage und Abdeckung steht, stammt aus echten Abrufen gegen den Dienst des Landes — nicht aus dessen Selbstbeschreibung. Die Prüfung erfolgte allerdings an einem Referenzpunkt je Land. Zonenzuschnitte folgen häufig Gemarkungsgrenzen, und in mehreren Ländern gilt der Stichtag je Gutachterausschussgebiet: An einer anderen Adresse können deshalb andere Jahrgänge vorliegen. Eine landesweite Aussage über jeden einzelnen Stichtag wäre daraus nicht zu belegen — und wird hier deshalb nicht getroffen.

Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Beim Kauf eines Grundstücks in Mecklenburg-Vorpommern fällt Grunderwerbsteuer in Höhe von 6 % des Kaufpreises an, seit dem 01.07.2019.

Rechtsgrundlage: Grunderwerbsteuersatzgesetz M-V (GrEStSG MV), § 1. Quelle ansehen

Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der Kaufnebenkosten; dazu kommen Notar und Grundbuch. Kaufnebenkosten berechnen

Wohin Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern wenden können

Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Flurstücksnachweise und Fragen zu Grenzen ist die örtliche Katasterbehörde zuständig. In Mecklenburg-Vorpommern sind das 7 Stellen — alle aus OpenStreetMap, nicht aus einem amtlichen Verzeichnis.

7 Anlaufstellen in Mecklenburg-Vorpommern anzeigen

Stand der Liste: 2026-09-12. Wer einen Eigentümer ermitteln möchte, findet unter Eigentümeranfrage eine Anleitung samt Formulierungshilfe.

Bodenrichtwerte in anderen Bundesländern

Zwölf Länder mit amtlicher Anbindung — die Datenlage unterscheidet sich je Land erheblich. Zur Übersicht aller Bundesländer.