Für Unternehmen
Wer Grundstücksdaten für viele Standorte gleichzeitig braucht, bekommt sie hier — amtliche Originalwerte, unverändert, mit Quelle und Stichtag an jedem einzelnen Wert.
Amtlich statt geschätzt
Der Unterschied ist nicht die Genauigkeit, sondern die Nachweisbarkeit. Bewertungsmodelle liefern einen Schätzwert, auch dort, wo keine amtliche Angabe existiert — das ist für manche Zwecke richtig und für andere unbrauchbar. Wir liefern nur, was eine amtliche Stelle festgestellt hat, und wo nichts festgestellt wurde, steht das da.
Zu jedem Wert gehört bei uns die Belegkette: welcher Dienst, welcher Stichtag, welcher Abrufzeitpunkt, welcher Quellenvermerk. Das ist der Unterschied zwischen einer Zahl in einer Tabelle und einer Zahl, die in einem Gutachten, einem Jahresabschluss oder einem Einspruch Bestand hat.
Zwei Wege
Selbst abrufen
Über die dokumentierte Schnittstelle, ohne Gespräch vorweg: Adressen hinein, Werte mit Quellenvermerk heraus. Für alles, was regelmäßig und ohne Zutun laufen soll.
Liefern lassen
Eine Liste von Standorten, ein fertiger Datensatz zurück — einmalig oder wiederkehrend, als CSV, Excel oder in Ihr System. Auch für Auswertungen, die es so noch nicht gibt.
Der Preis für eine Datenlieferung hängt vom Umfang ab und steht deshalb auf Anfrage. Schildern Sie das Vorhaben unten — Sie bekommen eine Einschätzung, ob und wie es sich abbilden lässt, bevor über Geld gesprochen wird.
Wofür das gebraucht wird
- Sachverständige und Bewerter — Bodenwert mit Beleg, statt ihn aus einem Portal abzuschreiben.
- Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung — Bodenrichtwerte zu einem bestimmten Stichtag, für viele Objekte gleichzeitig.
- Eigentümer und Verwalter größerer Bestände — ein Wert je Standort, in einem Durchgang statt sechzehn Portalen.
- Erbbaurechtsgeber — Kommunen, Kirchen, Stiftungen: Bodenwerte zur Anpassung des Erbbauzinses.
- Planung und Infrastruktur — Flurstücksgrenzen und amtliche Flächen entlang einer Trasse oder eines Suchraums.
Vorhaben schildern
Je genauer das Vorhaben steht, desto brauchbarer die Antwort. „Noch offen" ist überall eine zulässige Angabe — daraus entsteht dann eben ein Gespräch statt eines Angebots.
Dieses Formular sendet nichts an uns. Es stellt aus Ihren Angaben eine E-Mail in Ihrem eigenen Programm zusammen — abgeschickt wird sie erst von Ihnen. Auf unseren Servern entsteht dabei kein Datensatz. Wenn Ihnen das zu umständlich ist, schreiben Sie einfach direkt an kontakt@lagedaten.de.
Amtliche Originalwerte der Bundesländer — unverändert, mit Quelle, Stichtag und Abrufnachweis. Lagedaten ist ein privater Dienst und keine Behörde. Rechtliche Hinweise
Häufige Fragen
- Was kostet eine Datenlieferung?
- Das hängt vom Umfang ab und steht deshalb auf Anfrage. Schildern Sie das Vorhaben — Sie bekommen zuerst eine Einschätzung, ob und wie es sich abbilden lässt.
- Sind die Werte amtlich?
- Ja, und zwar unverändert. Wir rechnen nichts um, runden nicht und interpolieren nicht. Zu jedem Wert gehören Dienst, Stichtag, Abrufzeitpunkt und Quellenvermerk — das ist der Unterschied zu einem Schätzmodell.
- Was passiert, wenn für einen Standort kein Wert vorliegt?
- Dann steht das da, mit dem Grund. Eine Fehlanzeige wird bei uns nie zu einer Null und nie zu einem ersatzweise geschätzten Wert — das wäre die gefährlichste Form eines Fehlers, weil sie wie ein Ergebnis aussieht.
- Kann ich die Daten selbst abrufen?
- Ja. Die Schnittstelle ist dokumentiert und ohne vorheriges Gespräch nutzbar. Für alles, was regelmäßig und ohne Zutun laufen soll, ist das der geradere Weg als eine Lieferung.
- Werden meine Abfragen gespeichert oder ausgewertet?
- Nein. Wir setzen keine Cookies, verkaufen keine Kontakte und geben Suchanfragen nicht weiter. Einzelabfragen werden nicht gespeichert. Wer eine Adresse eingibt, verrät damit oft ein Mandat — das ist der Grund.
- Was passiert mit diesem Formular?
- Es sendet nichts an uns. Aus Ihren Angaben wird eine E-Mail in Ihrem eigenen Programm zusammengestellt; abgeschickt wird sie erst von Ihnen. Auf unseren Servern entsteht dabei kein Datensatz.