Bodenrichtwerte Rheinland-Pfalz
Adresse in Rheinland-Pfalz eingeben und den unveränderten amtlichen Bodenrichtwert erhalten — mit Stichtag, Zonennummer und Quellenvermerk.
Amtliche Originalwerte der Bundesländer — unverändert, mit Quelle, Stichtag und Abrufnachweis. Lagedaten ist ein privater Dienst und keine Behörde. Rechtliche Hinweise
Datenquelle und zuständige Stelle
Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz werden von den amtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt. Sie leiten den Wert aus der Kaufpreissammlung ab, beschließen ihn zum Stichtag und veröffentlichen ihn (§ 196 BauGB). Lagedaten fragt den Geodienst des Landes direkt ab und gibt den Wert unverändert weiter — ohne eigene Modellierung, ohne Interpolation, ohne Rundung.
Technisch läuft die Abfrage über einen Web Map Service (WMS) mit Objektabfrage, bereitgestellt als „VBORIS RLP Basisdienst (geldleistungsfrei)“, im Koordinatenbezug EPSG:25832. Ein WMS ist auf Kartenbilder ausgelegt. Die Sachdaten kommen als Text zurück, eine Geometrie nur dann, wenn der Anbieter sie ausdrücklich mitliefert.
Amtliches Portal des Landes: Bodenrichtwerte Rheinland-Pfalz (maps.rlp.de) — dort erteilt die zuständige Stelle auch rechtsverbindliche Auskünfte.
Stichtag und Aktualisierungsrhythmus
Verfügbar ist der jeweils aktive Jahrgang (derzeit 2026). Ältere Jahrgänge beantwortet der Dienst mit HTTP 403 — das ist eine Zugangs- oder Lizenzschranke, kein Beleg dafür, dass die Daten fehlen. Wir probieren dort nicht weiter, sondern klären erst die Lizenz.
Bundesweit gilt: § 196 BauGB verlangte bis zum Baulandmobilisierungsgesetz eine Ermittlung zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres, seit dem 23. Juni 2021 zu Beginn. Deshalb tragen ältere Stichtage die Form „31.12.“ und neuere die Form „01.01.“ — das sind zwei aufeinanderfolgende Rechtslagen und damit verschiedene Ermittlungszeitpunkte, keine zwei Schreibweisen desselben Datums. Wir legen sie nicht zusammen und rechnen sie nicht um.
Verfügbare Daten
Der Bodenrichtwert selbst wird für Rheinland-Pfalz immer geliefert: Wert, Stichtag, Zonennummer und die Angaben zur Nutzung.
Eine Zonenfläche liefert der Dienst nicht. Auf der Karte erscheint deshalb der Adresspunkt, nicht die Zone. Das ist eine Eigenschaft des amtlichen Dienstes.
Nutzungsart und Entwicklungszustand kommen nur als amtlicher Schlüssel. Wir geben ihn unverändert aus und kennzeichnen ihn als Schlüssel, statt ihn zu deuten.
Das amtliche Flurstück aus ALKIS ist für dieses Land nicht angebunden — angebunden sind bislang Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Ohne amtliche Fläche gibt es hier auch keinen rechnerischen Bodenwert.
Eine Abfrage zu einem vergangenen Stichtag ist für dieses Land nicht freigegeben. Ein mitgegebener Stichtag wird nicht stillschweigend ignoriert — die Antwort sagt Ihnen, dass es für dieses Land keine Historie gibt.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Basisdienst statt Premiumdienst
Rheinland-Pfalz betreibt neben dem geldleistungsfreien Basisdienst einen kostenpflichtigen Premiumdienst. Wir fragen ausschließlich den Basisdienst ab. Er liefert den Bodenrichtwert am Adresspunkt, aber keinen Zonenumriss.
HTTP 403 ist kein „gibt es nicht“
Ältere Jahrgänge liegen hinter einer eigenen Adresse und antworten mit HTTP 403. Das ist eine Zugangs- oder Lizenzschranke, kein Beleg für fehlende Daten. Wir behandeln das als ungeklärte Lizenzfrage und probieren nicht weiter — Lizenz geht bei uns vor Technik.
Lizenz und Quellenvermerk
- Namensnennung
- (c) GeoBasis-DE / LVermGeoRP
- Lizenz
- dl-de/by-2-0
- Änderungshinweis
- Schema normalisiert, Werte unverändert
Diese Lizenz verlangt die Namensnennung, und bei einer Bearbeitung der Struktur zusätzlich einen Änderungshinweis. Beides steht deshalb an jedem Wert, in jeder API-Antwort und in jedem Export — nicht nur hier im Fußbereich.
Der Änderungshinweis bezieht sich allein auf die Struktur: Wir vereinheitlichen Feldnamen und Aufbau der zwölf Landesdienste, damit sie vergleichbar werden. Die Werte selbst bleiben unverändert — keine Rundung, keine Umrechnung, keine Interpolation.
Wie belastbar diese Angaben sind
Was auf dieser Seite über Stichtage und Abdeckung steht, stammt aus echten Abrufen gegen den Dienst des Landes — nicht aus dessen Selbstbeschreibung. Die Prüfung erfolgte allerdings an einem Referenzpunkt je Land. Zonenzuschnitte folgen häufig Gemarkungsgrenzen, und in mehreren Ländern gilt der Stichtag je Gutachterausschussgebiet: An einer anderen Adresse können deshalb andere Jahrgänge vorliegen. Eine landesweite Aussage über jeden einzelnen Stichtag wäre daraus nicht zu belegen — und wird hier deshalb nicht getroffen.
Bodenrichtwerte in anderen Bundesländern
Zwölf Länder mit amtlicher Anbindung — die Datenlage unterscheidet sich je Land erheblich. Zur Übersicht aller Bundesländer.